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Perspektiven
für touristische Beherbergungen

Seit dem 12.05.2021 liegt eine Neufassung der CoronaSchutzVO NRW vor, in der neue Perspektiven für einige Dienstleistungsbranchen in Abhängigkeit von einer signifikanten Unterschreitung der Inzidenz-Schwellenwerte von 100 bzw. 50 eröffnet werden. Diese tritt am 15.05.2021 in Kraft. Eine signifikante Unterschreitung eines Schwellenwertes ist gegeben, wenn der jeweilige 7-Tage-Inzidenzwert des Kreises mindestens 5 Werktage in Folge unterschritten wird. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgerechnet.

 

Eine touristische Übernachtung im Gasthof Sauerwald ist aller Voraussicht nach ab dem 21.05.2021 unter folgenden Bedingungen wieder möglich:

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Nachweis eines negativen Schnell- oder Selbsttest, der nicht älter als 48h sein darf, alternativ Impf- oder Genesungsnachweis.

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Jeder Gast ist angehalten, seine Kontaktinformationen zur Nachverfolgung im entsprechend ausliegenden Formular zu hinterlassen.

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Ein Besuch darf nur mit einer vorherigen verbindlichen Buchung einhergehen. Diese nehmen wir gern telefonisch oder per Mail entgegen.

60 %

Wir arbeiten mit einer regulären Kapazität von 60% unseres Betriebs.

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Eine gastronomische Versorgung darf im Innenbereich nur das Frühstück umfassen. Andere Mahlzeiten dürfen nur in unserer Außengastronomie angeboten werden.

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In allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen außer im Zimmer und am Tisch im Restaurant sind Sie als Gast dazu verpflichtet, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 

Wir möchten Sie freundlich darum bitten, die aktuell geltenden Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen und bei Ihrem Besuch in unseren Räumlichkeiten zu berücksichtigen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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