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Perspektiven
für unsere Gastronomie

Seit dem 12.05.2021 liegt eine Neufassung der CoronaSchutzVO NRW vor, in der neue Perspektiven für einige Dienstleistungsbranchen in Abhängigkeit von einer signifikanten Unterschreitung der Inzidenz-Schwellenwerte von 100 bzw. 50 eröffnet werden. Diese tritt am 15.05.2021 in Kraft. Eine signifikante Unterschreitung eines Schwellenwertes ist gegeben, wenn der jeweilige 7-Tage-Inzidenzwert des Kreises mindestens 5 Werktage in Folge unterschritten wird. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgerechnet.

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Ein Besuch im Gasthof Sauerwald ist aller Voraussicht nach ab dem 21.05.2021 unter folgenden Bedingungen wieder möglich:

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Nachweis eines negativen Schnell- oder Selbsttest, der nicht älter als 48h sein darf, alternativ Impf- oder Genesungsnachweis.

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Erlaubt sind Zusammenkünfte bestehend aus 1 Haushalt + 1 weitere Person ab 15 Jahren, max. jedoch nur 5 Personen. Kinder sowie Geimpfte und Genese werden nicht mitgezählt.

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Ein Besuch ist nur mit einer vorherigen Reservierung möglich. Diese nehmen wir gern vorab telefonisch unter 02904 2201 entgegen.

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Jeder Gast ist angehalten, seine Kontaktinformationen zur Nachverfolgung im entsprechend ausliegenden Formular zu hinterlassen.

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Zulässig ist vorerst lediglich der Betrieb der Außengastronomie mit Sitzplatzpflicht, daher bitten wir euch, den Biergarten ausschließlich über den Seiteneingang zu betreten.

Wir möchten Sie freundlich darum bitten, die aktuell geltenden Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen und bei Ihrem Besuch in unseren Räumlichkeiten zu berücksichtigen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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